SiGe-Koordination
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die am 1. Juli 1998 in nationales Recht umgewandelte Baustellenverordnung hat sich als Ziel auf die Baustelle transportierten Arbeits- und Gesundheitsschutz gesetzt und stellt gerade an Versorgungsunternehmen besondere Anforderungen.
Unsere Lösungen

Koordinierung der Sicherheitsbelange zwischen allen am Bau Beteiligten auf der Grundlage des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes "Allgemeine Grundsätze von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz"
Ausarbeiten und Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes für die einzelnen Gewerke sowie die Einarbeitung in den Bauzeitenplan
Erstellung der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerkes für eine sichere Durchführung von späteren Arbeiten
Erstellung einer Baustellenordnung und Kontrolle ihrer Einhaltung
Einflussnahme auf eine ordnungsgemäße Baustelleneinrichtung
Beratung bei der Planung von Sicherheitseinrichtungen für spätere Instandhaltungsarbeiten
Mitwirken bei der Vergabe von Bauleistungen, insbesondere Prüfen von Angeboten im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz
Mitwirken bei der Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten, Vermeidung der Gefährdung Dritter
Vorbesprechung mit allen Auftragnehmern und ihren Nachauftragnehmern vor Beginn ihrer Tätigkeit zur Klärung sicherheitsrelevanter Belange
Festlegung von Meldepflichten an den SiGe-Koordinator
Organisation und Durchführung von Sicherheitsbesprechungen, Bildung eines Sicherheitskreises und Organisation dessen Arbeit
Durchführung von Sicherheitsbegehungen einschließlich der Erstellung von Sicherheitsbegehungsberichten
Speziell auf Versorgungsunternehmen zugeschnittene Lösungen und Arbeitshilfen (zum Beispiel Verfahrensanweisungen, Checklisten), die Ihrem Unternehmen Rechtssicherheit im Sinne der Baustellenverordnung gewährleisten

