Tarife
Allgemeine Tarife
-gültig ab 1. Januar 2010-
Für die Lieferungen und Leistungen der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und der Ergänzenden Versorgungsbedingungen gelten folgende Tarife:
1. Mengenpreis
(zu § 4 Abs. 1 AVBWasserV)
Der Mengenpreis beträgt
ohne USt. incl. USt.
1,514 €/m3 1,62 €/m3
In dem Mengenpreis ist der Beitrag zu den wasserwirtschaftlichen Verbänden (Ruhrverband bzw. Lippeverband und Emschergenossenschaft) enthalten.
Bei einem Verbrauch von jährlich mehr als 60 000 m3 können Sonderverträge abgeschlossen werden.
2. Grundpreis
(zu § 4 Abs. 1 AVBWasserV)
Der Grundpreis wird nach der jeweiligen Zählerdimension bemessen und beträgt monatlich für jeden eingebauten Zähler mit einem Nenndurchfluss von
ohne USt. | incl. USt. | |
2,5 m3/h | 13,18 EUR | 14,10 EUR |
6,0 m3/h | 19,16 EUR | 20,50 EUR |
10,0 m3/h | 28,14 EUR | 30,11 EUR |
und für Großzähler mit einem Nenndurchfluss von
| ohne USt. | incl. USt. |
15 bis 60 m3/h | 80,82 EUR | 86,48 EUR |
über 60 m3/h | 131,73 EUR | 140,95 EUR |
2.a) Haushaltswasserzähler
Der Grundpreis für einen Haushaltswasserzähler 2,5 m³/h beträgt je Zähler monatlich bei
| ohne USt. | incl. USt. |
2 bis 5 inst. Zählern | 7,20 EUR | 7,70 EUR |
6 bis 10 inst. Zählern | 5,98 EUR | 6,40 EUR |
11 und mehr inst. Zählern | 5,39 EUR | 5,77 EUR |
3. Baukostenzuschuss
(zu § 9 AVBWasserV)
Der Einheitssatz für einen Meter verlegter Versorgungsleitung gemäß Ziffer 3.10.2 der Ergänzenden Versorgungsbedingungen beträgt
ohne USt. | incl. USt. |
146,23 EUR | 156,47 EUR |
4. Kosten für die Erstellung, Erneuerung und Abtrennung des Hausanschlusses
(zu § 10 Abs. 4 AVBWasserV)
Die Kosten der Hausanschlussleitungen für Nennweiten bis DN 50 werden pauschaliert berechnet und setzen sich aus einem Grundbetrag in Abhängigkeit vom Leitungsdurchmesser und einem Zusatzbetrag je lfd. m Anschlusslänge zusammen:
a) Grundbetrag
| ohne USt. | incl. USt |
Nennweite | 966,34 EUR | 1 033,98 EUR |
Nennweite | 1 007,24 EUR | 1 077,75 EUR |
b) Zusatzbetrag
Je lfd. m Anschlusslänge wird ein Betrag in Höhe von
ohne USt. | incl. USt. |
76,69 EUR | 82,06 EUR |
berechnet.
Die Kosten der Hausanschlussleitungen mit einer Nennweite größer DN 50 werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Die Anschlusslänge ermittelt sich aus der tatsächlichen Verlegelänge der Leitung zwischen Hauptrohrleitung und Haus- oder Schachteinführung.
Wird die Hausanschlussleitung vom Hauptrohrnetz getrennt, berechnen sich die Kosten nach tatsächlichem Aufwand.
5. Kosten für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage
(zu § 13 Abs. 3 AVBWasserV)
Für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage und für den Wasserzählerausbau werden berechnet bei Zählern
bis 10m3/h der Verrechnungssatz für eine Facharbeiterstunde
über 10m3/h der zweifache Verrechnungssatz für eine Facharbeiterstunde.
Für Haushaltswasserzähler werden die Kosten nach Aufwand, mindestens jedoch der Verrechnungssatz für eine Facharbeiterstunde berechnet.
6. Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung
(zu § 33 Abs. 3 AVBWasserV)
Für die Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung wird vom Kunden ein pauschales Entgelt in Höhe von jeweils 45,00 EUR erhoben.
7. Zahlungsverzug
(zu § 27 Abs. 2 AVBWasserV)
Als Verzugskosten wird je Mahnung ein Betrag in Höhe von 3,00 EUR berechnet. Als Inkassoentgelt ist vom Kunden ein Pauschalbetrag von 40,00 EUR zu zahlen.
8. Umsatzsteuer
Zu den Entgelten, die nach den Allgemeinen Tarifen zu zahlen sind, tritt mit Ausnahme von Ziffer 6 für die Einstellung der Versorgung und Ziffer 7 die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe hinzu.
9. Inkrafttreten
Die vorstehenden Allgemeinen Tarife treten am 1. Januar 2010 in Kraft.

