Kundeninformationen/Pressemitteilungen

Wasserhausanschlüsse: 1,4 Millionen Euro Umsatzsteuer zurückerstattet

RWW gibt die Senkung der Umsatzsteuer für Hausanschlüsse an ihre Kunden weiter, die nach dem 1. Januar 2000 einen neuen Trinkwasserhausanschluss haben legen lassen. Nur noch sieben Prozent Umsatzsteuer für den Wasserhausanschluss, auch rückwirkend bis zum 1. Januar 2000: nicht alle Betroffenen haben sich bisher gemeldet.

Seit Ende April 2009 haben rund 5.900 Kunden von diesem freiwilligen Angebot des Wasserversorgers Gebrauch gemacht. „Wir haben von uns aus alle etwa 14.000 Betroffenen angeschrieben, um sie auf die Möglichkeit hinzuweisen, sich die zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurückzuholen und ihnen die Höhe der Rückzahlung mitgeteilt“, erläutert RWW-Geschäftsführer Lothar Arnold. Dazu hat das Unternehmen eigens seine Buchhaltung personell verstärkt. 1,4 Millionen Euro hat RWW bereits zurückerstattet, das sind pro Einzelfall im Schnitt 210 bis 220 Euro.

Wer bisher noch nicht auf das Kundenanschreiben reagiert hat, aber kein bares Geld verschenken will, der sollte RWW eine Kurzmitteilung mit seiner aktuellen Adresse und Bankverbindung zukommen lassen und eine Rechnungskopie für den verlegten Hausanschluss beifügen. Ein entsprechender Kundenfragebogen steht auf der RWW-Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Diese Mitteilung kann per E-Mail an rww(at)rwe.com, Fax 0208/4433-474 oder Post an RWW mbH, Stichwort „Hausanschlüsse“, Postfach 101663, 45466 Mülheim an der Ruhr, geschickt werden.

Darüber hinaus hat RWW Antworten zu häufig in diesem Zusammenhang gestellten Fragen auf ihrer Homepage eingestellt. Link

Für telefonische Rückfragen stehen Frau Schwack, T 0208/4433-527, und Herr Heldsdörfer, T 0208/4433-526, zur Verfügung.

26.01.2010