Rechnungsstellung und Bürgschaftsformulare
Rechnungsstellung
Bitte stellen Sie sicher, dass in allen Rechnungen an uns die unten genannten Angaben enthalten sind. Nicht ordnungsgemäße Rechnungen müssen wir leider zurückzuweisen.
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers;
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers;
- Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung;
- Den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung;
- Das Entgelt für die Lieferung oder für die sonstige Leistung;
- Jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts;
- Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte UStId-Nr. des leistenden Unternehmers;
- Eine fortlaufende Rechnungsnummer;
- Das Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum);
- Den anzuwendenden Steuersatz, den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder bei steuerfreien Umsätzen den Hinweis auf die Steuerbefreiung;
- In den Fällen der Anzahlungen den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist (das gilt nicht für Teilleistungen);
- Bei Umsätzen, die unter § 13b UStG fallen, den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger;
Dieser Regel gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen, also Rechnungen über eine maximal Höhe von 250 Euro.
Beachten Sie, dass alle Rechnungen die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers enthalten müssen.
Sie können uns Ihre Rechnungen, Rechnungskorrekturen und Gutschriften auch sehr gerne auf elektronischem Weg im PDF/A-Format an rechnungseingang(at)rww.de senden.
Achtung: Wir benötigen für jedes einzelne PDF-Dokument eine gesonderte E-Mail!
Bürgschaftsformulare
Jede Bürgschaft ist als unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines dem Auftraggeber genehmen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu stellen.
Hier finden Sie die Formulare zu vertraglich vereinbarten Bürgschaften: