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Kundeninformationen

Kundeninformation zu Glyphosat

Bei dem Wirkstoff Glyphosat handelt es sich um einen biologisch wirksamen Inhaltsstoff vieler Pflanzenschutzmittel (Breitbandherbizide). Die Land- und Forstwirtschaft, aber auch Kommunen und Privatleute setzen ihn weltweit ein, auch zur Bekämpfung von Wildkräutern in öffentlichen, industriellen und privaten Bereichen. Beispielsweise wurde Glyphosat nach dem Sturm Kyrill 2007 zur Wiederaufforstung von Waldflächen und zur Vegetationskontrolle der betreffenden Flächen im Hochsauerland eingesetzt. Bedingt dadurch tauchte das Thema "Glyphosat" stärker in der Öffentlichkeit auf. Auch wurde eine mögliche Belastung für die Ruhr diskutiert. Denn bis dato galt Glyphosat als ein vergleichsweise umweltfreundlicher Wirkstoff, da dieses Herbizid den pflanzlichen Stoffwechsel hemmt, aber bei Tieren und beim Menschen keine Wirkung entfaltet.  

Diese generelle Unbedenklichkeit von Glyphosat stellen wissenschaftliche Studien und die Öffentlichkeit in der letzten Zeit zunehmend infrage. Daraufhin hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) diesen Wirkstoff neubewertet. Ergebnisse sind bereits in 2014 und 2015 in diversen Publikationen und Stellungnahmen veröffentlicht worden. Generell bestätigt das BfR die Einschätzung, dass Glyphosat nicht gesundheitsgefährdend für den Menschen ist, auch nicht, wenn in Getreideprodukten und Gräsern Reste von Glyphosat gefunden werden, die dann über die Nahrungskette von Tieren und dem Menschen aufgenommen werden. Aus anderen Untersuchungen werden allerdings Nachweise für eine humane Belastung abgeleitet. Diese Befunde führen zu der Forderung verschiedener Umweltverbände und auch der Politik, die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel einzuschränken. Auch die WHO kommt hinsichtlich eines gesundheitlichen Risikos von Glyphosat in ihren Stellungnahmen zu keiner einheitlichen Bewertung, so dass derzeit weiterhin Unsicherheit besteht, ob dieser Wirkstoff für Tiere und Menschen tatsächlich unbedenklich ist oder nicht. 

Glyphosat und das Abbauprodukt AMPA („Aminomethylphosphonsäure“) wurden zwischenzeitlich in der überarbeiteten Liste der potenziell prioritären Stoffe der EG-Wasserrahmenrichtlinie aufgenommen und müssen künftig in den Überwachungsprogrammen der Oberflächengewässer regelmäßig durch die Länder untersucht werden. 

Seit den 1990er Jahren untersuchen verschiedene in der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) organisierten Wasserversorgungsunternehmen, so auch RWW, Glyphosat und AMPA im Roh- und Trinkwasser ihrer Ruhrwasserwerke. Diese Untersuchungen werden bis heute fortgesetzt, so dass mittlerweile eine gute Datenbasis über das Vorkommen dieser Substanzen in der Ruhr, aber auch deren Rückhaltung in der Trinkwasseraufbereitung vorliegt. 

Gehalte im Ruhrwasser

Nach den Untersuchungen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW und der AWWR-Mitgliedsunternehmen kommt Glyphosat, wenn überhaupt nachweisbar, lediglich in sehr geringen Konzentrationen bis zu 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l, ein Millionstel Gramm) in der Ruhr vor. Die Konzentrationen von AMPA sind dagegen deutlich höher und erreichen in der Ruhr Werte bis über 1 µg/l und mehr. Auffallend ist hierbei, dass die Gehalte an Glyphosat und AMPA nicht korrelieren. AMPA tritt vor allem in Zeiten mit geringen Abflussmengen und einem erhöhten Anteil an gereinigtem Abwasser in der Ruhr im Sommer auf, wobei die Konzentrationen von AMPA im Ruhrwasser von der oberen bis zur unteren Ruhr mit steigendem Abwasseranteil zunehmen. Somit tragen insbesondere andere Eintragspfade, wie phosphonathaltige Haushaltsreiniger, zu den AMPA-Befunden bei.

Die Ruhrwasseruntersuchungen der RWW auf Glyphosat und AMPA an der unteren Ruhr bei Mülheim von 2010 bis 2017 bestätigen die Messungen des LANUV. Danach ist Glyphosat im Ruhrwasser nur in geringen Konzentrationen bis maximal 0,11 µg/l nachweisbar. Von AMPA sind jedoch Konzentrationen bis zu 2,0 µg/l im Ruhrwasser feststellbar.

Gehalte im Trinkwasser

Die hohe Adsorptionsfähigkeit von Glyphosat in Böden sowie der vergleichsweise schnelle Abbau des Wirkstoffs in der Natur verhindern, dass der Stoff in das Grund- und Oberflächenwasser eingetragen wird. Die in der Trinkwasseraufbereitung an der Ruhr eingesetzten Reinigungsverfahren wie die Langsamsandfiltration mit nachfolgender Untergrundpassage sowie die Filtration über Aktivkohle sind nachweislich in der Lage, Glyphosat und auch AMPA effektiv zurück zu halten. Der Wirkstoff Glyphosat wurde deshalb bei den Untersuchungen im Trinkwasser nicht nachgewiesen. Für das AMPA trifft dies mit wenigen Ausnahmen ebenfalls zu.  

Nach der gültigen Trinkwasserverordnung ist für Trinkwasser ein Grenzwert von 0,1 µg/l für Glyphosat festgesetzt. In allen Trinkwasseruntersuchungen der AWWR-Mitgliedsunternehmen wurde dieser Grenzwert sicher eingehalten. Für AMPA, als so genannter „nicht relevanter Metabolit“ des Glyphosats, gilt der Trinkwassergrenzwert von 0,1 μg/l nicht. Aufgrund des geringen toxikologischen Potenzials wurde auch kein Gesundheitlicher Orientierungswert (GOW) für AMPA im Trinkwasser festgelegt.