Schön, dass Sie hier sind!
Wir freuen uns, Sie ab dem 1. Januar 2026 als neue Kundin oder neuen Kunden begrüßen zu dürfen! Denn nach dem Jahreswechsel versorgen wir Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Kerpen, Rheurdt und Wettringen mit frischem Trinkwasser. Aktuell stehen auf dieser Seite nur erste Hinweise und grundlegende Informationen. Doch schon bald finden Sie hier alle wichtigen Details rund um Ihre Wasserversorgung.
SEPA-Mandat
Sie möchten es bequem haben?
Dann richten Sie jetzt Ihr SEPA-Mandat ein und die Abbuchung Ihrer Abschläge ab dem kommenden Jahr erfolgt automatisch. HINWEIS: Im Januar 2026 erfolgt keine Abbuchung, sondern die Abschläge werden in den nachfolgenden Monaten zusammen abgebucht. Der Grund: Ihre Daten werden zum Jahreswechsel in ein neues System übertragen – dieser Vorgang nennt sich Datenmigration. Dabei sorgen wir dafür, dass alle Informationen sicher und korrekt übernommen werden – selbstverständlich unter Einhaltung aller Datenschutz- und Sicherheitsstandards. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist.
Hinweis:
Ab dem 26.01.2026 ist die Abgabe eines SEPA-Mandats über diese Webseite nicht mehr möglich.
Ab dem 02.02.2026 erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit Ihren Login-Daten sowie Ihrer Kundennummer für das Kundenportal.
Dort können Sie Ihr SEPA-Mandat anschließend einfach und bequem digital hinterlegen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Abschlag
Sie bekommen Anfang Februar 2026 ein Begrüßungsschreiben von RWW. Darin stehen Ihre neue Kundennummer, Ihr monatlicher Abschlag, unsere Bankverbindung und weitere Infos.
Wie wird der Abschlag berechnet? Ganz einfach: Sie haben Ihren Zählerstand fristgerecht an E.ON übermittelt. Auf dieser Basis berechnet E.ON Ihren Verbrauch bis zum 31.12.2025 und teilt uns den neuen monatlichen Abschlag mit. Ab 2026 wird dieser Abschlag monatlich fällig. Wenn Sie ein SEPA-Mandat eingerichtet haben, buchen wir den Betrag automatisch ab. Ohne SEPA-Mandat überweisen Sie bitte zu den Terminen, die im Begrüßungsschreiben angegeben sind. Wichtig: Im Januar 2026 werden in den neuen Gebieten keine Abschläge eingezogen. Aus diesem Grund erfolgt selbstverständlich keine Sperrung der Wasserversorgung. Die erste Abbuchung oder Überweisung ist erst ab Februar 2026 erforderlich.
Falls E.ON den Zählerstand nicht erhalten hat, wird die Schlussrechnung auf Basis eines geschätzten Verbrauchs erstellt. Diese Schätzung erfolgt anhand der im System hinterlegten, vergangenen Parameter, die zur Berechnung des Abschlags dienen. Dabei kann es in Einzelfällen zu Abweichungen vom tatsächlichen Verbrauchsverhalten kommen. Größere Differenzen sind zwar selten, lassen sich jedoch nicht vollständig ausschließen.
Eine neue Berechnung durch RWW erfolgt erst nach Ihrer ersten Jahresabrechnung – also im Jahr 2027, basierend auf Ihrem Wasserverbrauch in 2026.
Wasserleitungen
Wie schon heute wird sich die Westnetz auch künftig um den Betrieb der Wassernetze kümmern und ist vor Ort für Sie da.
Bei Störungen der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte weiterhin an die Westnetz – ein Techniker kümmert sich dann kurzfristig um die Behebung.
Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen:
Regionalzentrum westliches Rheinland
T 0800 9764440
E rzw-posteingang(at)westnetz.de
Rheurdt:
Regionalzentrum Niederrhein
T 0800 4112244
E mein-kundenservice(at)eon.de
Wettringen:
Regionalzentrum Ems-Vechte
T 0800 9764440
E emsvechte(at)westnetz.de
Vertrag
Für Verträge, die bis zum 31. Dezember 2025 liefen, senden Sie bitte Ihre Anfragen oder Zählerstände wie gewohnt direkt an E.ON
Fragen und Antworten
Ihr Begrüßungsschreiben erhalten Sie Anfang Februar 2026. Darin stehen Ihre neue Kundennummer, der monatliche Abschlag, die Bankverbindung von RWW und weitere Infos.
Im Januar 2026 können wir leider noch keine Jahresabrechnung erstellen. Das ist erst im Februar möglich, da dann komplett alle Daten unserer Kund*innen vorliegen.
Im Januar 2026 erfolgt keine Abbuchung. Die Abschläge werden erst in den darauffolgenden Monaten zusammen abgebucht. Der Grund dafür ist die Umstellung auf ein neues System zum Jahreswechsel – dieser Vorgang nennt sich Datenmigration. Selbstverständlich führt die fehlende Abschlagszahlung im Januar nicht zu einer Sperrung der Wasserversorgung. Die erste Abbuchung oder Überweisung ist erst ab Februar 2026 erforderlich.
Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Kein Problem! Anpassungen „nach oben“ oder „nach unten“ sind jederzeit innerhalb der im System festgelegten Grenzen möglich – sofern Sie als Kund*in dies wünschen.
Der Abschlagsplan, der nach der Rechnung hinterlegt ist, ist nicht endgültig. Er kann innerhalb eines Verbrauchszeitraums flexibel angepasst werden.
Im Begrüßungsschreiben im Februar stehen die Ihre Zugangsdaten zum Kundenportal. Dort können Sie Ihre Abschläge ganz bequem selbst ändern.
Ohne SEPA‑Mandat erfolgt keine Abbuchung. Die Zahlungsinformationen (z. B. Bankverbindung) finden Sie im Begrüßungsschreiben. Für mehr Komfort können Sie das SEPA‑Mandat jederzeit nachholen (siehe oben SEPA-Mandat).
Sie haben es sich anders überlegt und möchten keine automatische Abbuchung? Dann schreiben Sie bitte eine formlose E-Mail an rww@rww.de und geben im Betreff "Widerruf SEPA" an. Wir benötigen Ihren vollständigen Namen und das Datum, an dem Sie uns das SEPA-Mandat erteilt haben. Sie möchten uns lieber per Post schreiben an: RWW mbH, Am Schloß Broich 1-3, 45479 Mülheim an der Ruhr.
Für den Betrieb der Wassernetze ist weiterhin Westnetz zuständig. Je nach Ort:
Bedburg, Bergheim, Elsdorf und Kerpen
Regionalzentrum westliches Rheinland
T 0800 9764440
E rzw-posteingang@westnetz.de
Rheurdt
Regionalzentrum Niederrhein
T 0800 4112244
E mein-kundenservice@eon.de
Wettringen
Regionalzentrum Ems-Vechte
T 0800 9764440
E emsvechte@westnetz.de
Ihre personenbezogenen Daten werden, soweit erforderlich, im Rahmen der Übernahme des Wassergeschäftes durch RWW auf diese übertragen. Ab dem 1. Januar 2026 ist die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH, Am Schloß Broich 1–3, 45479 Mülheim an der Ruhr, die für Sie im Sinne des Artikels 4 DSGVO datenschutzrechtlich Verantwortliche. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch RWW ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Durchführung Ihres Vertragsverhältnisses). Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei RWW und zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie unter rww.de/datenschutz
Ihre Versorgungsbedingungen ändern sich zum 1. Januar 2026. Sie bekommen weitere Infos in Ihrem Begrüßungsschreiben oder können sie hier einsehen: Ergänzende Versorgungsbedingungen zum 1. Januar 2026
Ihre Ansprechpartner*innen
RWW-Kundenservice
T 0208 304 14 8282
(Mo-Fr von 7:30 bis 18 Uhr)