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In einer Wasserschutzgebiets-Verordnung wird das Einzugsgebiet einer oder mehrerer Trinkwasser-Fassungsanlagen vollflächig unter Schutz gestellt. Außerdem werden die einzelnen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers für dieses Gebiet beschrieben und die Gebote, Genehmigungspflichten und Verbote aufgeführt.

Die Trinkwasserschutzgebietsverordnung wird in NRW von der jeweils zuständigen Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde herausgegeben. Diese gilt im Allgemeinen für 40 Jahre. Die jeweiligen örtlichen Unteren Wasserbehörden sind dafür zuständig, dass die Verordnung eingehalten wird.

Bei Anträgen auf Genehmigung von Bauvorhaben oder anderen Aktivitäten in einem Wasserschutzgebiet kann die zuständige Untere Wasserbehörde den Wasserversorger, der die Trinkwasserfassungsanlagen betreibt, um eine Stellungnahme bitten. Entscheidungsträger ist in jedem Fall die Behörde. 

Die Verordnungen für unser südliches Versorgungsgebiet, zum Beispiel für Mülheim-Styrum, finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf. ... zur Bezirksregierung

Die Verordnungen für unser nördliches Versorgungsgebiet, zum Beispiel für Holsterhausen/Üfter Mark, finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster. ... zur Bezirksregierung