Direkte Abrechnung vereinbaren
Wasserlieferungsverträge können nach den Vorgaben nur mit Grundstückseigentümer*innen abgeschlossen werden.
Als zusätzlichen Service bieten wir Ihnen jedoch an, die Wasserabrechnung direkt mit Ihren Mieter*innen bzw. Pächter*innen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Sie uns eine schriftliche Einverständniserklärung zusenden. Achtung: Bei Zahlungsausfällen Ihrer Mieter*innen oder Pächter*innen haften Sie weiterhin als Vertragspartner*in.
So funktioniert’s:
- Wählen Sie Ihren Ort aus.
- Laden Sie die beschreibbare PDF-Datei herunter.
- Füllen Sie die Einverständniserklärung vollständig aus, speichern und drucken Sie sie.
- Senden Sie das unterschriebene Dokument an:
RWW mbH, Kundenservice, Postfach 101124, 45411 Mülheim an der Ruhr
Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst. Lesen Sie nach, wie wir Ihre Informationen schützen und welche Rechte Sie haben.
Widerrufsrecht
Wenn Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen möchten, erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen.
Ihre Ansprechpartner*innen
RWW-Kundenservice
T 0208 304 14 8282
(Mo-Fr von 7:30 bis 18 Uhr)