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Leitungsnetze und Wasserwerke sind auf den üblichen Trinkwasserbedarf unserer Kund*innen ausgelegt. In Ausnahmefällen kann jedoch kurzfristig ein deutlich höherer Bedarf entstehen, etwa wenn Unternehmen oder Einrichtungen aufgrund einer Störung ihrer eigenen Wasserversorgung vorübergehend größere Wassermengen benötigen. Diese sogenannte atypische Systemnutzung erfordert zusätzliche Versorgungskapazitäten.

Damit wir solche Bedarfe jederzeit abdecken können, halten wir entsprechende Reserven in unseren Anlagen und im Leitungsnetz vor. Diese Bereitstellung wird als Vorhalteleistung bezeichnet.

Die Kosten für diese Vorhalteleistung werden verursachungsgerecht denjenigen Kund*innen zugeordnet, für die die zusätzliche Versorgungskapazität bereitgehalten wird.

Der Leistungspreis wird als Bestandteil des Systempreises berechnet, wenn ein Objekt über einen Großwasserzähler verfügt, die tatsächliche Jahresabnahmemenge jedoch auch mit einem kleineren Zähler abgedeckt werden könnte. Kund*innen, die keinen erhöhten Spitzenbedarf erwarten, können den Großwasserzähler zurückbauen lassen. In diesem Fall entfällt der Leistungspreis. Allerdings steht dann bei einem unerwartet hohen Bedarf keine zusätzliche Versorgungskapazität mehr zur Verfügung.

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