
Online-Service
Einzug, Auszug, Umzug
Maecenas sed diam eget risus varius blandit sit amet non magna. Fusce dapibus, tellus ac cursus commodo, tortor mauris condimentum nibh, ut fermentum massa justo sit amet risus. Vivamus sagittis lacus vel augue laoreet rutrum faucibus dolor auctor. Donec ullamcorper nulla non metus auctor fringilla. Maecenas faucibus mollis interdum.
Integer posuere erat a ante venenatis dapibus posuere velit aliquet. Nullam id dolor id nibh ultricies vehicula ut id elit. Duis mollis, est non commodo luctus, nisi erat porttitor ligula, eget lacinia odio sem nec elit. Donec ullamcorper nulla non metus auctor fringilla.
Leitungsnetze und Wasserwerke werden auf den Trinkwasserbedarf bzw. zu erwartende regelmäßige Abnahmemengen der Kunden ausgerichtet. Ausnahmefälle, in denen ein vorübergehender Spitzenbedarf an Trinkwasser entsteht, nennen wir "atypische Systemnutzung". Sie ist in der Regel betrieblich bedingt und entsteht beispielsweise, um einen Störfall in der Eigenversorgung des Kunden mit unserem Trinkwasser zu kompensieren, bei ungewöhnlichen Produktionssteigerungen oder Brandschutzmaßnahmen bzw. Brandbekämpfung in einem Kundenobjekt. Diese atypische Systemnutzung erfordert im System der Trinkwasserversorgung eine besondere Vorhalteleistung. Hierdurch entstehende Kosten wurden bislang nicht einzeln und verursachungsgerecht weiterberechnet, sondern mussten von der Gesamtheit der Kunden getragen werden.
Im Unterschied zu vielen anderen Versorgungsunternehmen, die den Umfang ihrer Vorhalteleistungen zuletzt deutlich eingeschränkt haben, bieten wir unseren Kunden auch zukünftig im Rahmen der Trinkwasserversorgung eine atypische Nutzung an - zu fairen und verursachungsgerechteren Preisen. Wir haben jedoch geänderte regulatorische Rahmenbedingungen zum Anlass genommen, zum 1. Januar 2019 unsere Allgemeinen Tarife anzupassen und einen "Leistungspreis" für die atypische Systemnutzung einzuführen.
Als Bestandteil des Systempreises wird dieser Leistungspreis dann in Rechnung gestellt, wenn ein von RWW mit Trinkwasser versorgtes Objekt über einen Großwasserzähler verfügt, die Jahresabnahmemenge aber so gering ist, dass ein kleinerer Zähler ausreichend wäre. Kunden, die keinen Spitzenbedarf erwarten, können den Zähler von uns zurückbauen lassen. Ihnen stellen wir anschließend keinen Leistungspreis in Rechnung. Allerdings steht bei einem möglichen Spitzenbedarf dann nicht mehr ausreichend Trinkwasser zur Verfügung.
Unser Tarif bleibt im Grundsatz in der bekannten Form bestehen:
Künftig wird im Systempreis ein Leistungspreis ausgewiesen, der die besondere Vorhaltung für die atypische Systemnutzung berücksichtigt. Kunden mit seltenen Spitzenabnahmen zahlen einen insgesamt höheren Systempreis, um die hierdurch bedingten Mehrkosten abzudecken.
Die klassische Alternative zur Absicherung von kurzzeitigen Spitzenbedarfen ist der Bau eines Speicherbehälters - zusätzlich zum Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz. Ein solcher individuell ausgelegter Behälter kann mit einem auf normale Jahresbedarfe ausgelegten Hausanschluss langsam befüllt werden. Im Falle des Spitzenbedarfs können die Wassermengen mit hoher Fließgeschwindigkeit abgerufen werden. Solche Behälter werden häufig auf eine zweistündige Nutzung ausgelegt. Benötigen Sie für Ihre Spitzen beispielsweise eine Fließgeschwindigkeit von 50 Kubikmeter pro Stunde, wird ein Behälter mit einem Volumen von 100 Kubikmeter installiert. Ein solcher Behälter benötigt einen geeigneten Stellplatz, muss fachgerecht in die Hausinstallation eingebunden werden und kostet am Markt, abhängig von der konkreten Ausführung, etwa 60.000 bis 80.000 Euro.
Sollte Ihnen die atypische Leistungsvorhaltung eines Anschlusses mit Zählerklasse 2 (bis Qn40) nicht ausreichen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice unter T 0800-7933837 (kostenlos). Wir werden Sie hinsichtlich der Alternativen individuell beraten.
Die Umstellung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Bildrechte: RWE Imagebank