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Leitungsnetze und Wasserwerke richten sich auf den Trinkwasserbedarf bzw. die zu erwartende regelmäßige Abnahmemengen der Kund*innen aus. Ausnahmefälle, in denen ein vorübergehender Spitzenbedarf an Trinkwasser entsteht, nennen wir "atypische Systemnutzung". Sie entsteht betriebsbedingt, zum Beispiel wenn ein Unternehmen oder eine Einrichtung einen Störfall in der eigenen Wasserversorgung hat und kurzfristig große Mengen Trinkwasser von uns benötigt. Die atypische Systemnutzung erfordert eine besondere Vorhalteleistung. Hierdurch entstehende Kosten wurden bislang nicht einzeln und verursachungsgerecht weiterberechnet, sondern mussten von allen Kund*innen getragen werden.

Viele andere Versorgungsunternehmen haben den Umfang ihrer Vorhalteleistungen zuletzt deutlich eingeschränkt. Wir bieten unseren Kund*innen auch zukünftig bei der Trinkwasserversorgung eine atypische Nutzung an. Und das zu fairen und verursachungsgerechteren Preisen. Aufgrund geänderter regulatorischen Rahmenbedingungen haben wir einen "Leistungspreis" für die atypische Systemnutzung eingeführt.

Als Bestandteil des Systempreises wird dieser Leistungspreis in Rechnung gestellt, wenn ein von RWW mit Trinkwasser versorgtes Objekt über einen Großwasserzähler verfügt, die Jahresabnahmemenge aber so gering ist, dass ein kleinerer Zähler ausreichend wäre. Kund*innen, die keinen Spitzenbedarf erwarten, können den Zähler von uns zurückbauen lassen. Ihnen stellen wir anschließend keinen Leistungspreis in Rechnung. Allerdings steht bei einem möglichen Spitzenbedarf dann nicht mehr ausreichend Trinkwasser bereit.

Ihre Ansprechpartner*innen

RWW-Kundenservice

T 0208 304 14 8282 
(Mo-Fr von 7:30 bis 18 Uhr)

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