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Leistungspreis für atypische Systemnutzung

Leitungsnetze und Wasserwerke richten sich auf den Trinkwasserbedarf bzw. die zu erwartende regelmäßige Abnahmemengen der Kunden aus. Ausnahmefälle, in denen ein vorübergehender Spitzenbedarf an Trinkwasser entsteht, nennen wir "atypische Systemnutzung". Sie ist in der Regel betrieblich bedingt und entsteht beispielsweise, um einen Störfall in der Eigenversorgung des Kunden mit unserem Trinkwasser zu kompensieren. Die atypische Systemnutzung erfordert eine besondere Vorhalteleistung. Hierdurch entstehende Kosten wurden bislang nicht einzeln und verursachungsgerecht weiterberechnet, sondern mussten von allen Kunden getragen werden.

Viele andere Versorgungsunternehmen, haben den Umfang ihrer Vorhalteleistungen zuletzt deutlich eingeschränkt. Wir bieten unseren Kunden auch zukünftig bei der Trinkwasserversorgung eine atypische Nutzung an. Und das zu fairen und verursachungsgerechteren Preisen. Aufgrund geänderter regulatorischen Rahmenbedingungen haben wir zum 1. Januar 2019 unsere Allgemeinen Tarife angepasst und einen "Leistungspreis" für die atypische Systemnutzung eingeführt.

Als Bestandteil des Systempreises wird dieser Leistungspreis in Rechnung gestellt, wenn ein von RWW mit Trinkwasser versorgtes Objekt über einen Großwasserzähler verfügt, die Jahresabnahmemenge aber so gering ist, dass ein kleinerer Zähler ausreichend wäre. Kunden, die keinen Spitzenbedarf erwarten, können den Zähler von uns zurückbauen lassen. Ihnen stellen wir anschließend keinen Leistungspreis in Rechnung. Allerdings steht bei einem möglichen Spitzenbedarf dann nicht mehr ausreichend Trinkwasser bereit.