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Für die Lieferungen und Leistungen der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und der Ergänzenden Versorgungsbedingungen gelten folgende Tarife:
1. Tarif für Wohngebäude
(zu § 4 Abs. 1 AVBWasserV)
Der Tarif für Wohngebäude setzt sich zusammen aus
dem Mengenpreis für die abgenommene Wassermenge (1.1),
dem Systempreis für Wohngebäude (1.2) und
ggf. dem Servicepreis (1.3.).
1.1 Mengenpreis
Der Mengenpreis beträgt
Bei einem Verbrauch von jährlich mehr als 60.000 m³ können Sonderverträge abgeschlossen werden.
1.2 Systempreis für Wohngebäude
Der Systempreis gilt für die Betriebs- und Vorhalteleistung. Er richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten, die über eine Hausanschlussleitung mit Trinkwasser versorgt werden. In dem Systempreis ist ein Hauptwasserzähler der Zählerklasse 1 (bis maximal Nenngröße Q3 = 16m³/h) enthalten.
Als Bestandteil des Systempreises wird ein zusätzlicher Leistungspreis erhoben, wenn in Wohngebäuden ein Hauptwasserzähler der Zählerklasse 2 installiert ist. Er deckt die Mehrkosten der atypischen Nutzung des Versorgungssystems ab.
Der Systempreis für Wohngebäude ist in Anlage 1 angegeben.
1.3 Servicepreis
Der Servicepreis gilt für zusätzliche Ausstattung und Dienstleistungen, die über die im Systempreis enthaltenen Leistungen hinausgehen. Der Servicepreis ist in Anlage 3 angegeben.
2. Tarif für Gewerbe und sonstige versorgte Einheiten
(zu § 4 Abs. 1 AVBWasserV)
Der Tarif für Gewerbe und sonstige versorgte Einheiten (Nicht-Wohngebäude) setzt sich zusammen aus
2.1 Mengenpreis
Der Mengenpreis beträgt
Bei einem Verbrauch von jährlich mehr als 60.000 m³ können Sonderverträge abgeschlossen werden.
2.2 Systempreis für Gewerbe und sonstige versorgte Einheiten
Der Systempreis gilt für die Betriebs- und Vorhalteleistung. Er richtet sich nach der Tarifklasse, die durch die Abnahmemenge des Anschlussobjekts bestimmt wird. Hierbei gilt eine auf 365 Tage hochgerechnete Abnahmemenge. In dem Systempreis ist ein Hauptwasserzähler enthalten, dessen Größe sich nach der jeweiligen Tarifklasse gemäß Anlage 2 richtet.
Als Bestandteil des Systempreises wird ein zusätzlicher Leistungspreis erhoben, wenn ein Hauptwasserzähler der Zählerklasse 2 in Anschlussobjekten der Tarifklassen 1-7 installiert ist. Er deckt die Mehrkosten der atypischen Nutzung des Versorgungssystems ab.
Der Systempreis für Nicht-Wohngebäude ist in Anlage 2 angegeben.
2.3 Servicepreis
Der Servicepreis gilt für zusätzliche Ausstattung und Dienstleistungen, die über die im Systempreis enthaltenen Leistungen hinausgehen. Der Servicepreis ist in Anlage 3 angegeben.
3. Haushaltswasserzähler
Der Tarif für Haushaltswasserzähler setzt sich zusammen aus
Der anteilige Systempreis je Haushaltswasserzähler errechnet sich, indem der Systempreis für Wohngebäude durch die Anzahl der Wohneinheiten dividiert wird. Der Servicepreis wird für jeden Haushaltswasserzähler erhoben.
4. Baukostenzuschuss
(zu § 9 AVBWasserV)
Der Einheitssatz für einen Meter verlegter Versorgungsleitung gemäß Ziffer 3.10.2 der Ergänzenden Versorgungsbedingungen beträgt
5. Kosten für die Erstellung und Erneuerung des Hausanschlusses
(zu § 10 Abs. 4 AVBWasserV)
Die Kosten der Hausanschlussleitungen für Nennweiten bis DN 50 werden pauschaliert ermittelt. Sie setzen sich aus einem Grundbetrag in Abhängigkeit vom Leitungsdurchmesser und einem Zusatzbetrag je laufendem Meter Anschlusslänge zusammen:
a) Grundbetrag
Leitungsdurchmesser
Nennweite DN 32 | 1.670,08 € netto 1.786,99 € brutto |
Nennweite DN 50 | 1.740,78 € netto 1.862,64 € brutto |
b) Zusatzbetrag
Je laufendem Meter Anschlusslänge wird ein Zusatzbetrag in Höhe von
132,55 € netto
141,83 € brutto
berechnet.
Die Kosten der Hausanschlussleitungen mit einer Nennweite größer DN 50 werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Die Anschlusslänge ermittelt sich aus der tatsächlichen Verlegelänge der Leitung zwischen Hauptrohrleitung und Haus- oder Schachteinführung.
6. Kosten für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage
(zu § 13 Abs. 3 AVBWasserV)
Für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage werden berechnet bei einem
7. Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung
(zu § 33 Abs. 3 AVBWasserV)
Für die Einstellung der Versorgung wird vom Kunden ein pauschales Entgelt in Höhe von 85,00 € ohne Umsatzsteuer erhoben. Für die Wiederaufnahme der Versorgung ist ein pauschales Entgelt in Höhe von 85,00 € zuzüglich Umsatzsteuer fällig.
8. Zahlungsverzug
(zu § 27 Abs. 2 AVBWasserV)
Als Verzugskosten wird je Mahnung ein Betrag von 1,10 € berechnet. Im Falle des Telefoninkassos beträgt das Entgelt 15,00 €. Zusätzlich werden individuelle Verzugszinsen geltend gemacht.
Etwaige bei Zahlungsvorgängen des Kunden entstehende Bankgebühren (insbesondere bei Auslandsüberweisungen), mit denen RWW seitens der zahlungsanweisenden Bank belastet wird, werden an den Kunden weitergereicht.
9. Umsatzsteuer
Zu den Entgelten, die nach den Allgemeinen Tarifen zu zahlen sind, kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe hinzu. Dies gilt nicht für die Einstellung der Versorgung nach Ziffer 7 und Entgelte nach Ziffer 8.
10. Inkrafttreten
Die vorstehenden Allgemeinen Tarife treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Anlage 1: Systempreis für Wohngebäude
Wohngebäudegröße (Anzahl Wohneinheiten) | Systempreis je Wohngebäude (jährlich/netto) | Systempreis je Wohngebäude (jährlich/brutto) |
1 | 264,45 € | 282,96 € |
2 | 318,27 € | 340,54 € |
3 | 360,01 € | 385,20 € |
4 | 427,84 € | 457,80 € |
5 | 469,58 € | 502,45 € |
6 | 532,19 € | 569,45 € |
7 | 593,50 € | 635,05 € |
8 | 646,99 € | 692,27 € |
9 | 692,63 € | 741,12 € |
10 | 743,50 € | 795,55 € |
11 | 803,51 € | 859,76 € |
12 | 860,89 € | 921,16 € |
13 | 915,68 € | 979,79 € |
14 | 967,85 € | 1.035,60 € |
15 | 1.017,43 € | 1.088,64 € |
16 | 1.064,39 € | 1.138,90 € |
17 | 1.108,74 € | 1.186,35 € |
18 | 1.150,47 € | 1.231,01 € |
19 | 1.189,61 € | 1.272,88 € |
20 | 1.226,13 € | 1.311,96 € |
21 | 1.260,05 € | 1.348,25 € |
22 | 1.291,35 € | 1.381,76 € |
23 | 1.320,04 € | 1.412,46 € |
24 | 1.346,13 € | 1.440,36 € |
25 | 1.369,62 € | 1.465,49 € |
26 | 1.390,49 € | 1.487,82 € |
27 | 1.408,75 € | 1.507,36 € |
28 | 1.424,40 € | 1.524,10 € |
29 | 1.437,44 € | 1.538,06 € |
30 | 1.447,88 € | 1.549,23 € |
31 | 1.455,70 € | 1.557,59 € |
32 | 1.460,93 € | 1.563,19 € |
33 | 1.463,53 € | 1.565,98 € |
34 | 1.472,40 € | 1.575,47 € |
35 | 1.479,19 € | 1.582,73 € |
36 | 1.483,88 € | 1.587,75 € |
37 | 1.486,49 € | 1.590,54 € |
38 | 1.487,01 € | 1.591,09 € |
39 | 1.500,71 € | 1.605,76 € |
40 | 1.513,10 € | 1.619,01 € |
41 | 1.524,19 € | 1.630,88 € |
42 | 1.533,97 € | 1.641,34 € |
43 | 1.542,45 € | 1.650,42 € |
44 | 1.549,62 € | 1.658,08 € |
45 | 1.555,50 € | 1.664,38 € |
46 | 1.560,06 € | 1.669,27 € |
47 | 1.563,32 € | 1.672,74 € |
48 | 1.565,27 € | 1.674,86 € |
ab 49 | 32,60 € | 34,89 € |
Im Systempreis für Wohngebäude ist jeweils ein Hauptwasserzähler der Zählerklasse 1* enthalten.
Der zusätzliche Leistungspreis, der erhoben wird, wenn in Wohngebäuden ein Hauptwasserzähler der Zählerklasse 2* installiert ist, beträgt jährlich
Für Hauptwasserzähler größer als Zählerklasse 2 können Sonderregelungen vereinbart werden.
*) Leistungsbereiche der Zählerklassen:
Anlage 2: Systempreis für Gewerbe und sonstige versorgte Einheiten (Nicht-Wohngebäude)
Tarif- klasse | Abnahme- menge(m³) pro Jahr | Systempreis (jährlich/netto) | Systempreis (jährlich/brutto) | darin |
1 | 0-99 | 264,45 € | 282,96 € | ZK 1 |
2 | 100 - 499 | 357,88 € | 382,93 € | ZK 1 |
3 | 500 - 999 | 669,81 € | 716,70 € | ZK 1 |
4 | 1.000 - 1.999 | 1.138,71 € | 1.218,41 € | ZK 1 |
5 | 2.000 - 4.999 | 1.557,03 € | 1.666,02 € | ZK 1 |
6 | 5.000 - 9.999 | 2.961,71 € | 3.169,04 € | ZK 1 |
7 | 10.000 - 19.999 | 6.179,52 € | 6.612,09 € | ZK 1 |
8 | 20.000 - 59.999 | 17.211,26 € | 18.416,04 € | ZK 2 |
9 | 60.000 - 149.999 | 59.512,50 € | 63.678,37 € | ZK 3 |
10 | 150.000 - 299.999 | 127.526,21 € | 136.453,05 | ZK 3 |
Der zusätzliche Leistungspreis, der erhoben wird, wenn ein Hauptwasserzähler der Zählerklasse 2* in Anschlussobjekten der Tarifklassen 1-7 installiert ist, beträgt jährlich
In Tarifklassen 1-8 können für Hauptwasserzähler größer als Zählerklasse 2 Sonderregelungen vereinbart werden.
*) Leistungsbereiche der Zählerklassen:
Anlage 3: Servicepreis für zusätzliche Ausstattung und Dienstleistungen
Servicepreis | Servicepreis | Abrechnungs- | |
Messtechnische Zusatzausstattung |
|
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|
Haushalts- | 17,79 € | 19,04 € | jährlich |
|
|
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|
Sonderabrechnungen |
|
|
|
Halbjährliche Abrechnung mit Selbstablesung | 117,24 € | 125,45 € | jährlich |
Vierteljährliche Abrechnung mit Selbstablesung | 333,45 € | 356,80 € | jährlich |
Monatliche Abrechnung mit Selbstablesung | 1.333,85 € | 1.427,23 € | jährlich |
Außerplanmäßige Abrechnung mit Ablesung | 280,12 € | 299,72 € | je Abrechnung |
Für abweichende Zählerausstattung oder andere Serviceleistungen können Sonderregelungen vereinbart werden.