Mülheimer Verfahren
Grundwasser
Im nördlichen Teil unseres Versorgungsgebietes schöpfen wir aus einem der größten und regional bedeutsamsten Grundwasserreservoirs Nordrhein-Westfalens: Das in Dorsten-Holsterhausen und zwei kleineren Grundwasserwerken im Rekener und Velener Raum gewonnene Trinkwasser stammt aus den "Halterner Sanden", einer im westlichen Münsterland verbreiteten, großflächigen Meersandablagerung aus der Kreidezeit.
Bereits bei Aufnahme der Wasserförderung im Jahre 1927 hatten erste Analysen ergeben, dass das im Werk Holsterhausen geförderte Wasser ein außerordentlich hohes Alter besaß, von appetitlich frischem Geschmack, absolut keimfrei und von hervorragender Trinkwasserqualität war. Lediglich der erhöhte Eisengehalt des Grundwassers machte damals wie heute eine Aufbereitung erforderlich.
Durch eine einfache Belüftung und anschließende Kiesfiltration wird der störende Eisengehalt entfernt. Das Resultat ist ein Trinkwasser erster Güte, das ohne Chlorzusätze in das Versorgungsnetz eingespeist werden kann.
Zum Schutz der Grundwasservorkommen im dortigen Raum hat RWW gemeinsam mit anderen Wasserversorgern die Arbeitsgemeinschaft Halterner Sande (AWHS) gegründet.
Nachhaltige Gewässerbewirtschaftung
Um die Ziele der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung zu erfüllen und Risiken der Zielerreichung des guten mengenmäßigen Grundwasserzustands vermeiden zu können, ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) maßgebend. Im WHG werden die für die Mengenbewirtschaftung relevanten Bewirtschaftungsziele dargestellt.
Nach § 47 WHG ist das Grundwasser unter anderem so zu bewirtschaften, dass
- eine Verschlechterung seines mengenmäßigen Zustands vermieden wird,
- ein guter mengenmäßiger Zustand erhalten oder erreicht wird, dazu gehört insbesondere ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.
Vorgabe: Entnahmen und Grundwasserneubildungsmengen müssen erfasst werden.
Bildquelle: Hans Blossey (Teaser oben)