Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis
Unser Service für Sie, Wasserinstallateur*in
Der Gesetzgeber will die konstante Qualität unseres Trinkwassers sicherstellen und alle an das Versorgungsnetz angeschlossenen Verbraucher*innen schützen. Deshalb dürfen an der Hausinstallation des Trinkwassers nur Installateur*innen Arbeiten ausführen, die in dem Verzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen sind. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für die gesamte Hausinstallation hinter dem Wasserzähler.
Und Sie gehören bereits dazu oder möchten es noch werden? Hier haben wir eine kleine Service-Seite für Sie.