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Jede Bürgschaft muss unbedingt, unbefristet, unwiderruflich und selbstschuldnerisch sein – ausgestellt von einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer, das für die Auftraggeber*innen akzeptabel ist.

Hier finden Sie die Formulare zu vertraglich vereinbarten Bürgschaften:

Anzahlungsbürgschaft

Mängelhaftungsbürgschaft

Vertragserfüllungsbürgschaft

Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungsbürgschaft