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Trinkwasser schützen – Arzneimittel richtig entsorgen

| Aktuelles

Immer wieder wird über Rückstände von Arzneimitteln und Röntgenkontrastmitteln in der Umwelt, insbesondere in Oberflächengewässern, berichtet. Die Rückstände gelangen über den Abwasserpfad wie Kanalisation und Kläranlagen in unsere Gewässer.

Herkunftsquellen sind Krankenhäuser, Facharztpraxen und Patienten über ihre Ausscheidungen (Urin) oder eine falsche Entsorgung von Altmedikamenten über die Toilette. In diesem Zusammenhang spielt die Analytik eine wichtige Rolle. Sie ist heute in der Lage, selbst geringste Konzentrationen im Mikro- und sogar Nanogrammbereich nachzuweisen. Entscheidend für die Bewertung nach Gefährlichkeit ist nicht der Nachweis eines Stoffes, sondern seine human- und ökotoxikologische Bedeutung und Wirkung auf den Menschen. Spurenstoffe im Trinkwasser dürfen nach den gesetzlichen Anforderungen und dem aktuellen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlich relevanten Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten lassen. Nach aktueller toxikologischer Bewertung werden die bislang in den Oberflächengewässern nachgewiesenen Konzentrationen von Arzneimittelrückständen nicht als gesundheitliches Risiko für den Menschen eingestuft. Es gilt: Verursacher- und Vorsorgeprinzip stärken. Unerwünschte Stoffe sollten an der Quelle vermieden oder stark zurückgehalten werden.

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Wenn in den Medien über Arzneimittelrückstände in Gewässern berichtet wird, kann daraus nicht geschlossen werden, dass unsere Gewässer mit diesen Stoffen belastet sind. Diese Stoffe waren auch früher in sehr geringen Konzentrationen (Spurenbereich) vorhanden, wurden aber wegen der damals geringeren Empfindlichkeit der Wasseranalytik nicht nachgewiesen. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass in Zukunft mit dem weiteren Fortschritt der organischen Spurenanalytik immer mehr naturfremde Stoffe gefunden werden. Die in der Trinkwasserverordnung, der EU-Trinkwasserrichtlinie, den WHO-Guidelines und von der deutschen Trinkwasserkommission festgelegten Grenz- und Richtwerte werden deutlich unterschritten. Unser Trinkwasser erfüllt die Anforderungen der geltenden Trinkwasserverordnung und die maßgeblichen Qualitätsstandards. Die vorliegenden Qualitätsparameter erfüllen die Voraussetzungen für die Verwendung bei der Zubereitung von Säuglingsnahrung.