Karriere
Kommt mit WASser arbeiten!
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Wir betonen unseren Kunden und Geschäftspartnern gegenüber, dass wir uns die Einhaltung von Recht und Gesetz und das Handeln in dem vorgegebenen gesetzlichen Rahmen zur obersten Pflicht gemacht haben (Bekenntnis zur Gesetzestreue).
Vor diesem Hintergrund erklären wir, dass selbstverständlich alle sich aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung des geltenden Mindestlohns, eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Tarifbindung der RWW hingewiesen.
Gleichermaßen wählen wir externe Dienstleister und Nachunternehmen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt aus und überprüfen mit eben dieser gebotenen Sorgfalt, ob Dienstleister und Nachunternehmen sich ihrerseits an die Verpflichtungen aus dem MiLoG halten sowie auf deren Einhaltung bei weiteren dort eingesetzten Nachunternehmen achten.
Von Erklärungen darüber hinausgehenden Inhalts sieht RWW ab. Hierfür besteht keine Veranlassung und Notwendigkeit. Die Offenlegung von Lohn- und Gehaltszahlungen an ihre Mitarbeiter gegenüber Dritten lehnen wir aus rein datenschutzrechtlichen Gründen ab.