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Kundeninformationen

Kundeninformation zur Radioaktivität in Trinkwässern

Radioaktive Elemente treten in einzelnen Regionen in Deutschland auf. Sie erlangen dort an Bedeutung, wo Grundwässer aus Gesteinen mit erhöhten Gehalten an Uran (U) und Thorium (Th) vorkommen (geogene Herkunft).

Vergleichsweise hohe Konzentrationen radioaktiver Elemente und ihrer Folgeprodukte, wie Radium- und Radon-Isotope, findet man insbesondere in Regionen mit kristallinen Gesteinsvorkommen wie Granite und Gneise. Im Trinkwasser kommen radioaktiven Elemente - wenn überhaupt - nur in sehr, sehr geringen Konzentrationen vor. Man spricht hier von "Spuren". Sie tragen zur gesamten Strahlenbelastung (Exposition) der Bevölkerung im Allgemeinen kaum bei. 

Künstliche radioaktive Elemente, die anthropogen, also menschlicher Herkunft sind, wie das radioaktive Iod-Isotop (I-131) oder Tritium (H-3), die beispielsweise aus Havarien aus Kernkraftwerken oder aus den Kernwaffenversuchen nach dem 2. Weltkrieg stammen können, tragen nur wenig zur Strahlenexposition des Trinkwassers bei.  

Was fordert die Trinkwasserverordnung?

Seit dem 26. November 2015 fordert die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Wasserversorger auf, ihr Trinkwasser auch auf Radioaktivitätsparameter hin zu untersuchen. Zu prüfen sind folgende radioaktive Elemente (Parameter und -werte): 

Parameter                            Parameterwert

Radon-222                           < 100 Becquerel (Bq) pro Liter (L)

Tritium                                   < 100 Bq/L

Richtdosis                            < 0,1 Millisievert (mSv) pro Jahr (a)

 

  • Im Regelfall ist eine Erstuntersuchung erforderlich auf Radon-222 und die Richtdosis, das heißt hier wird abgeschätzt, wie hoch die jährliche Strahlenbelastung durch den Genuss von Trinkwasser ist (§14a Abs. 2 TrinkwV).
  • Die Untersuchung auf Tritium und künstliche radioaktive Elemente (anthropogener Herkunft) ist im Regelfall nicht erforderlich (§14a Abs. 1 TrinkwV).
  • Die Richtdosis von 0,1 mSv/a gilt als eingehalten, wenn die Gesamt-alpha-Aktivität geringer als 0,05 Bq/L (berechnet als Mittelwert der vier Analysen der Erstuntersuchung).
  • Eine Erstuntersuchung kann entfallen, wenn repräsentative Überwachungsdaten bereits beim Wasserversorger die Einhaltung der Parameterwerte belegen. 

Die Erstuntersuchung umfasst vier auf die jahreszeitlichen Quartale verteilte Untersuchungen in einem Jahr. Es ist ausreichend, das Trinkwasser am Wasserwerksausgang zu untersuchen, da mit einem Anstieg der Konzentrationen an radioaktiven Elementen im Rohrnetz nicht zu rechnen ist. 

Ergebnisse bei RWW

RWW hat 2016 die Radioaktivität ihrer Trinkwässer bestimmen lassen. Sofern ermittelte Werte über den in der TrinkwV genannten Parameterwerten liegen, wären weitergehende Untersuchungen zu veranlassen und Maßnahmen zur Minimierung der Strahlenexposition des Trinkwassers durchzuführen. In allen RWW-Trinkwässern werden die geforderten Parameterwerte unterschritten. Weitergehende Untersuchungen sind nicht erforderlich.