Mülheimer Verfahren
Bauvorhaben in Trinkwasserschutzgebieten
Bei einem Bauvorhaben bewerten die Unteren Wasserbehörden das Gefährdungspotenzial für ein Gewässer. Auch die Betreiber von Trinkwassergewinnungsanlagen werden um eine Stellungnahme gebeten.
Folgende Vorhaben stellen eine Grundwasserbenutzung dar und unterliegen in Wasserschutzgebieten besonderen Einschränkungen oder auch Verboten.
- Geothermische Anlagen (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Grundwasserwärmepumpen)
- Niederschlagswasserbeseitigung (zum Beispiel Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Systeme, Versickerungsbecken)
- Einbau von Recyclingmaterialien (wie als Unterbau von Pflasterungen, Bodenplatten)
- Grundwasserentnahmen (Brunnen zur Wasserentnahme)
Wenn Sie ein Projekt in einer Schutzzone planen, steht Ihnen die Untere Wasserbehörde des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt als Ansprechpartner bereit:
Aktuelle Auskünfte zu Grundwasserständen erhalten Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV-NRW).