Mülheimer Verfahren
Bemessung von Trinkwasserschutzzonen
Die Festsetzungen der Wasserschutzzonen sind in der technischen Regel W101 der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) festgelegt.
Wir erläutern Ihnen kurz die allgemeinen Bemessungen sowie Nutzungsbeschränkungen der einzelnen Wasserschutzzonen:
- Zone I (Fassungsbereich)
- Bemessung: Muss mindestens 10 Meter allseitige Ausdehnung um eine Brunnenfassung oder Sickerleitung und mindestens 20 Meter in Richtung des zuströmenden Grundwassers betragen.
- Nutzungsbeschränkungen: Jegliche Nutzung, die nicht zur Sicherung der Wassergewinnung beiträgt, ist verboten. Zutritt nur für den Betreiber.
- Zone II (Engere Schutzzone)
- Bemessung: In dieser Zone soll das Trinkwasser vor Verunreinigungen von Krankheitserregern geschützt werden. Aufgrund der Lebensdauer der Mikroorganismen muss die Fließzeit des Grundwassers von der äußeren Grenze dieser Zone bis zum Fassungsbereich mindestens 50 Tage betragen. Im Zustrombereich soll dabei eine Mindestreichweite von 100 Meter zur Fassung nicht unterschritten werden.
- Nutzungsbeschränkungen: Das Ausbringen von Gülle und Mist ist in der Zone II untersagt, außerdem gelten noch Nutzungsbeschränkungen für jegliche Bebauungen, Bodennutzung etc.
- Zone III (Weitere Schutzzone)
- Bemessung: In dieser Zone soll eine Kontamination durch chemische und radioaktive Stoffe vorgebeugt werden. Die Zone umfasst in der Regel das gesamte unterirdische Einzugsgebiet. Das ist das Gebiet, in dem jeder versickernde Regentropfen das Grundwasser erreicht und mit diesem zur (Trinkwasser-)Fassung gelangt. Aufgrund von Verdünnungs-, Abbau- und Rückhalteprozessen kann die Zone III in weitere Zonen (Zone III A-C) unterteilt werden.
- Nutzungsbeschränkungen: Die Nutzungsbeschränkungen werden in den Zonen III A-C entsprechend abgestuft. Auch in der Zone III gelten Nutzungsbeschränkungen, insbesondere bei Eingriffen in den Untergrund, Massentierhaltung und Umgang mit gefährdenden Stoffen. Die Nutzungs- und Anwendungsbeschränkungen der Schutzzone III stellen den Grundschutz für das gesamte Wasserschutzgebietes dar. Sie gelten in allen Schutzzonen.